§ 1 Preise
Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tage des
Versandes gültigen Listenpreisen zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unsere
Preise verstehen sich netto in Euro, wenn nicht ausdrücklich schriftlich
eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§ 2 Lieferung, Gefahrenübergang
Die Lieferung der Ware
erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der Käufer.
§ 3 Lieferfristen
1. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum
des Auftragseinganges, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren
Kenntnis für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Wird eine
Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen um mehr als 25 Arbeitstage
überschritten und ist eine schriftliche, vom Käufer nach Eintritt des
Verzuges gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der
Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nicht rechtzeitiger
Lieferung in Folge höherer Gewalt oder anderer trotz zumutbarer Sorgfalt
nicht vermeidbarer Hindernisse, einschließlich Transportverzögerungen,
Streiks sowie Arbeitskämpfe bei unseren Lieferanten, geraten wir für die
Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug.
2. Schadensersatz
wegen Verzuges oder nachträglicher objektiver Unmöglichkeit der Lieferung
sind außer bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.
§ 4 Zahlungen
Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto
zahlbar, es sei denn, es liegt ausdrücklich eine anderweitige schriftliche
Vereinbarung vor. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste
Verbindlichkeit zuerst verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur
erfüllungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem
Diskontsatz zu berechnen. Werden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden
Grund nicht eingehalten, werden alle unsere Forderungen, einschließlich
derer, für die Ratenzahlung oder Stundung vereinbart ist, sofort fällig.
Dem Käufer steht die Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur mit
Gegenforderungen zu, die von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt
sind.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den
Käufer unser Eigentum. Der Käufer kann die Waren im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten.
Sonstige Verfügungen wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
unserer Waren sind ausgeschlossen.
2. Die Forderungen des Käufers aus
dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt an uns abgetreten.
Für den Fall des Zahlungsverzuges ermächtigt uns der Käufer hiermit, die
an uns abgetretenen Forderungen des Käufers gegenüber dessen Kunden direkt
im eigenen Namen geltend zu machen. Auf Verlangen des Käufers verpflichten
wir uns, die zur Sicherung abgetretenen Forderungen insoweit freizugeben,
als ihr Gesamtbetrag unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 6 Gewährleistung/Haftung
Bei begründeter Beanstandung
steht uns die Wahl zwischen Wandelung, Nachbesserung oder Ersatzlieferung
frei. Im Fall des Fehlschlagens der Nachbesserung stehen dem Käufer die
Rechte auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung
zu. Für die von uns zu vertretenden Schäden haften wir nur, soweit uns
oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
fällt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob
sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen
Vereinbarungen oder auf sonstigen Rechtsgründen beruhen. Diese
Haftungsbeschränkung erfaßt jedoch nicht die durch das Fehlen von
zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden und solche
Mangelschäden, gegen die der Käufer durch die zugesicherte Eigenschaft
abgesichert werden sollte. Für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur
in der vorstehend beschränkten Weise.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Wegen Ware, die weiter be- oder
verarbeitet worden ist, können Beanstandungen nur wegen solcher Mängel
erhoben werden, die bei gehöriger Sorgfalt nicht erkennbar waren.
2.
Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe,
Qualität, Material und sonstigen Ausführungen sind kein Anlaß für
Beanstandungen seitens des Auftraggebers. Farbabweichungen zwischen
Vorlage und Reproduktionen gelten nicht als berechtigter Grund für eine
Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken
und dem Auflagendruck.
§ 8 Urheberrechte
1. Für die Prüfung des Rechts der
Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Besteller allein
verantwortlich. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt
werden. Der Besteller hat den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
2. Alle
urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem
Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und
dgl. verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung
unserem Unternehmen.
3. Produktionsmittel, wie z. B. Druckplatten,
Klischees, Siebe etc. bleiben unser Eigentum. An uns übersandte Vorlagen,
Reinzeichnungen, Filme etc. bleiben in unserem Hause, falls nicht
ausdrücklich im Auftrag vermerkte Rücklieferung erwünscht wird.
§ 9 Korrekturen
Von uns infolge Unleserlichkeit des
Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage
erforderliche Abänderungen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit
berechnet. Für die Rechtschreibung übernehmen wir kein Gewähr.
§ 10 Nachbesserung und Schadensersatz
1. Macht der Veredler
von der Möglichkeit der Richtigstellung, Umfärbung, Nachbesserung oder
Ersatzlieferung keinen Gebrauch, so besteht die Entschädigungspflicht
höchstens in der Übernahme der Ware zu Selbstkostenpreisen.
2. Im
Falle des § 7 Abs. 1 besteht die Entschädigungspflicht höchstens im Ersatz
des Wertes der Ware zu Selbstkostenpreisen.
3. Sofern dem Veredler
weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist jedwede
Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausgeschlossen. Diese
Haftungsbeschränkung erfaßt jedoch nicht die durch das Fehlen an
zugesicherten Eigenschaften verursachten Schäden und solche
Mangelfolgeschäden, gegen die der Besteller durch die zugesicherte
Eigenschaft abgesichert werden sollte.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand, auch für Urkunden- und
Wechselprozesse, ist Ilmenau.
§ 12 Abschließende Bestimmungen
Erfüllungsort ist Gräfinau -
Angstedt. Sollte eine der vorstehend genannten Vorschriften unwirksam
sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften keine
Auswirkung.